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Überholen von Fahrradfahrern: Achten Sie auf den Abstand

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Fahrradverbände, Journalisten und nicht zuletzt auch Polizei und Justiz betonen immer wieder die Wichtigkeit des Mindestabstandes beim Überholen von Fahrradfahrern. Wird dieser unterschritten, kann es leicht zu gefährlichen Situationen kommen.

Als Autofahrer begegnet man im Straßenverkehr vielen anderen Verkehrsteilnehmern, auf die man besondere Rücksicht nehmen muss. Dazu gehören selbstverständlich auch Fahrradfahrer, die sich mit Autos und anderen großen Fahrzeugen die Fahrbahn teilen, denn sie sind bei einem Unfall kaum geschützt.

Wer einen Fahrradfahrer überholt, muss ausreichend Abstand halten

Für einen Fahrradfahrer kann es schnell gefährlich werden, wenn diese mit geringem Abstand überholt werden, denn durch den entstehenden Sog und das Erschrecken davor kann der Radler ins Straucheln geraten. Darüber hinaus kann nie ausgeschlossen werden, dass der Radfahrer aufgrund eines kurzfristig auftretenden Hindernisses ausweicht, bremst oder gar stürzt. Die Gerichte haben daher klar festgelegt: Wer einen Radfahrer überholt, der muss dabei mindestens 1,5 Meter Abstand halten.

Ist der Radfahrer besonders schutzbedürftig, beispielsweise weil er ein Kind auf dem Fahrrad mitfährt oder der Radfahrer schon fortgeschrittenen Alters ist, muss der Abstand weiter vergrößert werden. In diesen Fällen sollte der Abstand mindestens zwei Meter betragen. Der Mindestabstand gilt im Übrigen auch, wenn der Fahrradfahrer zu weit links fährt.

Viele der kritischen Verkehrslagen, in denen sich Fahrräder und Autos gefährlich nahekommen, entstehen leider, weil es dort keine Fahrradwege oder Schutzstreifen gibt. Daher ist auch die (Kommunal-) Politik gefragt, wenn es darum geht, das Fahrradfahren sicherer zu machen.

Fazit:

Wer mit dem Auto einen Fahrradfahrer überholt, sollte dabei immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Der Straßenverkehr erfordert immer gegenseitige Vorsicht und Rücksicht. Das gilt besonders dann, wenn sich die Wege von Autos und Fahrrädern kreuzen.

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