E-Scooter im Straßenverkehr: Das gilt für Autofahrer
Seit dem 15. Juli dürfen E-Tretroller in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Doch welche Regeln gelten für uns Autofahrer im Zusammenleben mit diesen neuen Verkehrsteilnehmern? Und wer übernimmt die Unfallkosten, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem E-Scooter kommt? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Die elektrisch angetriebenen Roller verbreiten sich derzeit besonders in den Städten, oft als Verleihgeräte, die Interessenten direkt auf dem Gehweg über das Handy mieten und sofort mitnehmen können.
Welche Verkehrsregeln müssen Rollerfahrer beachten?
E-Roller dürfen nicht auf dem Gehweg benutzt werden. Wenn möglich soll damit auf Radwegen oder Radstreifen gefahren werden, anderenfalls dürfen sie auf der Straße bewegt werden. Außerdem dürfen E-Rollerfahrer nicht freihändig oder zu mehreren nebeneinander fahren. Eine für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegebene Einbahnstraße dürfen auch E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung befahren. Die Höchstgeschwindigkeit der Kleinstfahrzeuge liegt bei 20 km/h.
Worauf müssen Autofahrer achten?
Dass die Grundsätze von Vorsicht und Rücksichtnahme auch gegenüber E-Scooter-Fahrern gelten, ist eigentlich selbstverständlich. Im Allgemeinen sind diese für Autofahrer ähnlich zu behandeln wie Fahrräder oder Mofas. Das bedeutet beim Überholen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Wer übernimmt nach einem Unfall die Kosten?
Ein E-Scooter darf nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, wenn dieser über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Erkennbar ist diese an der aufgeklebten Versicherungsplakette, die dem Versicherungskennzeichen entspricht, das man auch von Mofas und Motorrollern kennt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich, 2019 sind Schrift und Rahmen grün. Die Versicherung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und deckt alle Schäden ab, die Dritten durch die Benutzung des Rollers entstehen.
Autofahrer, deren Fahrzeug durch einen E-Roller beschädigt wurden, können die Versicherung des Unfallgegners über den sogenannten Zentralruf ermitteln lassen. Dieser gibt nach einem Unfall Auskunft über die Haftpflichtversicherung der anderen Unfallbeteiligten – übrigens auch bei Pkw, Lkw oder anderen Fahrzeugtypen. Geschädigte erreichen den Zentralruf online unter www.zentralruf.de oder telefonisch über die Hotline 0800 250 260 0.
Fazit
E-Scooter-Fahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer, die dementsprechende Rechte und Pflichten haben. Als Autofahrer sollte man zu ihnen im beiderseitigen Interesse einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten. Nach einem Unfall hilft der Zentralruf bei der Ermittlung der gegnerischen Versicherung, auch bei Leihrollern. Die Anfrage dort ist übrigens kostenlos.
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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