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Vorsicht: Nicht zugelassene Kfz-Leuchtmittel im Umlauf!

Veröffentlicht in Nachrüstung & Zubehör

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Das könnte auch ihre Sicherheit gefährden: Viele der günstig angebotenen Leuchtmittel aus dem Internet sind nicht bauartgenehmigt! Worauf Sie unbedingt achten sollten, sagt Ihnen AUTOFAHRERSEITE.EU...

Produkte ohne Bauartgenehmigung gefährden die Straßenzulassung!

Nicht nur wir von AUTOFAHRERSEITE.EU sind bereits vermehrt auf diese Problematik gestoßen, auch der GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.) hat darauf hingewiesen: Immer mehr Billig-Nachbauten von Leuchtmitteln ohne Prüfzeichen werden auf diversen Online-Portalen zu Dumping-Preisen angeboten.

Quelle: OLG Düsseldorf

Dabei bleibt oft die Qualität auf der Strecke, denn günstig produzierte Nachbauten bieten oft nicht die Mindestanforderungen an Technik, Haltbarkeit und Sicherheit, die gerade für ein Produkt, das einen wesentlichen Faktor der Kfz-Sicherheit darstellt, unbedingt erfüllen sollte. Der Betrieb von Leuchtmitteln ohne E-Kennzeichnung bringt die Fahrzeugzulassung in Gefahr.

 

Auch der Handel mit Leuchtmitteln ohne E-Prüfzeichen ist in Deutschland untersagt, das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil klar festgelegt (OLG Düsseldorf, 30.11.2015, Az. 15 U 138-14).

Test zeigt deutliche Stärken bei Qualitäts-Produkten

Auch Auto-Bild hat in ihrem Xenon-Lampentest nachweisen können, dass günstig nicht immer gut ist. In dem Test hat sich gezeigt, dass Qualität sich durch Leistungsstärke und Haltbarkeit klar positioniert. Während z.B. ein getestetes Produkt ohne E-Prüfzeichen sich in Reichweite, Lichtausbeute mit einem „ungenügend“ disqualifiziert, setzen sich qualitativ hochwertige Produkte durch. So konnte die Osram Night Breaker Unlimited Xenarc den ersten Platz im aktuellen Xenonlampen-Test von AUTO BILD belegen.Quelle: OSRAM GmbH

Das Osram-Produkt belegt in allen Testkategorien die Bestnote und wird so Testsieger »»

Wie erkenne ich ein zugelassenes Leuchtmittel?

Grundsätzlich lässt sich ein zugelassenes Leuchtmittel am ECE-Prüfzeichen erkennen. Auf Grundlage der ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf, darf das mit einem ECE-Prüfzeichen gekennzeichnete Bauteil in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden.

Darüber hinaus ist es erlaubt, das Bauteil ohne TÜV-Gutachten, Teilegutachten (TGA), oder einer EG-BE/ABE zu benutzen, solange der spezielle Verwendungsbereich, der in der Genehmigung beschrieben ist, eingehalten wird. So ist die Anerkennung der deutschen E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO festgelegt.

Ein ECE-Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeug- oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die den Genehmigungsbestimmungen entsprechen. Ähnliche Kennzeichnungen, die zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen könnten, dürfen nicht auf dem Produkt aufgebracht sein. Dabei zeigt die Zahl hinter dem E auf, aus welchem Land das Produkt stammt. Z.B. steht die „1“ für Deutschland.

Fazit

Achten Sie auf Qualität. Produkte ohne E-Prüfzeichen sind nicht für den Betrieb freigegeben, gefährden Ihre Sicherheit und die Zulassung ihres Fahrzeugs. Lassen Sie sich beim unabhängigen Fachbetrieb zur Wahl des Leuchtmittels beraten und wenn Sie sich beim Einbau unsicher sind, kann man Ihnen direkt vor Ort weiterhelfen.

 

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Fotos dieses Artikels:
Quelle: OSRAM GmbH; OLG Düsseldorf; AUTOFAHRERSEITE.EU


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