Mitführpflicht für Ersatzglühlampen, gibt es das?
Wer hätte das gedacht, da quittiert plötzlich eine Glühlampe ihren Dienst und selbst Aladin würde sie durch viel Wischen am Scheinwerfer nicht mehr zum Leben erwecken können. Was also tun? Und was, wenn das im Ausland passiert? Muss ich als Autofahrer Ersatzglühlampen mitführen?
Ersatzlampen in manchen Ländern Pflicht
Klare Antwort: Ja, das kann teuer werden und Ärger droht in Form der örtlichen Polizei, denn das Strafmaß ist im Ausland oftmals wesentlich höher als in Deutschland. Was hierzulande in normalen Fällen mit einem Hinweis abgetan wird, kann unter Umständen im Ausland zu einem saftigen Bußgeld reichen.
Eine Ersatzglühlampen-Mitführpflicht gilt z.B. auf dem Balkan, in Russland und in einigen Ländern Osteuropas. Das heißt, wer in diesen Ländern unterwegs ist, benötigt unbedingt ein Ersatzlampenset. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten.
Mitführpflicht für Ersatzglühlampen
Sicher ist sicher
Das alles birgt Gefahrenpotenzial. Wichtig ist also, dass man selbst für eine gute Ausleuchtung der Straße sorgt und auch möglichst gut mit seinem Fahrzeug wahrgenommen wird. Bitte achten Sie auch auf die regelmäßige Überprüfung der Heckleuchten, denn diesen Mangel bemerkt der Fahrer in der Regel selten selbst.
Ersatzlampen sollte man immer dabei haben, egal in welchem Land man sich gerade aufhält. Achten Sie bei der Auswahl ihres Sets bitte auf Markenqualität, oder holen Sie sich Rat in Ihrer Werkstatt. So sind Sie auf allen europäischen Straßen sicher unterwegs.
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