Quelle: Kfz-Dietmar-GehrdtJahr für Jahr sind Millionen Fahrzeuge von KBA-Rückrufen betroffen und müssen dementsprechend zurück in die Werkstatt, um die Mängel zu beseitigen. Autofahrer sollten diese jedoch nicht ignorieren, denn in einigen Fällen könnte das Auto stillgelegt werden. Wir haben konkrete Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.
Die rechtliche Grundlage in Sachen KBA-Rückrufe ist klar formuliert: Der Autohersteller ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet, Fahrzeuge zurückzurufen, wenn von einem schwerwiegenden
Mangel am Auto eine Gefahr ausgeht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist für die Überwachung der Rückrufe zuständig. Diese Behörde teilt den Hersteller auch die Adressen der Halter der betroffenen Fahrzeuge mit.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Konkrete Zahlen zu Rückrufen zu bekommen, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Autohersteller sind nicht dazu verpflichtet, Angaben über die zurückgerufenen Fahrzeuge zu machen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hingegen hält in seinem Marktüberwachungsbericht 2021 fest, dass die meisten Fahrzeugrückrufe in die Bereiche Assistenzsysteme (ca. 750.000 Fahrzeuge), Insassenschutzeinrichtung (ca. 720.000 Fahrzeuge), Motor mit Abgasnachbehandlung (ca. 650.000 Fahrzeuge) und Elektrik (ca. 590.000 Fahrzeuge) fallen.
Zusammen machten diese Bereiche rund 80% aller Rückrufe 2021 aus. Insgesamt rief das KBA 2021 ca. 3,4 Millione Fahrzeuge zurück, von denen wiederum etwa 81.000 außer Betrieb gesetzt wurden.
Fahrzeug kann stillgelegt werden
Quelle: ADACNeben den problematischen Airbags ist besonders der VW-Abgasskandal, der die größte, freiwillige Rückrufaktion aller Zeiten in Deutschland zur Folge hatte, im öffentlichen Gedächtnis. Rund 5,3 Millionen zugelasse Dieselfahrzeuge sollen ein Software-Update erhalten, durch das der Ausstoß von schädlichen Stickoxiden verringert wird.
Doch viele Autofahrer ignorieren oftmals den Brief, indem Sie zur Werkstatt zurückgerufen werden. Dies kann jedoch weitreichende Folgen haben. Zu einem dienen Rückrufe der eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer. Zu anderem kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einigen Fällen veranlassen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird.
Wird das betroffene Auto entsiegelt, sprich die Plakette auf dem Kennzeichen abgekratzt, verfügt dieses über keine Zulassung mehr. Dadurch darf es nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden. Für die Zwangsabmeldung vom PKW muss der Halter tief in die Tasche greifen. Eine KFZ-Zwangsstilllegung kann bei bis zu 300 Euro liegen. Möchten Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen, nachdem es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ kam, bleibt es jedoch in der Regel bei einem Betrag von zwölf Euro.
Fragen und Antworten:
Wer ist für KBA-Rückrufe verantwortlich?
Der Fahrzeughersteller selbst ist für eine Rückrufaktion verantwortlich. Wenn Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeschrieben wurden, handelt es sich dabei lediglich um eine Serviceleistung des KBA für den Hersteller.
Was ist der Unterschied zwischen einem KBA-Rückruf und einer Serviceaktion?
Geht von einem erheblichen Mangel am Auto eine Gefahr aus, wird ein Rückruf in die Wege geleitet. Der Besitzer wird vom Hersteller angeschrieben oder über die Medien zum Besuch in der Werkstatt aufgefordert. Bei Serviceaktion unterscheidet man zwischen offenen und stillen Maßnahmen. Bei einer stillen Maßnahme bekommt der Kunde oftmals nicht mit, da die entsprechende Aktion zum Beispiel im Rahmen einer Inspektion abgearbeitet wird. Bei einer offenen Serviceaktion wir der Fahrzeughalter vom Autohersteller, wie bei einem Rückruf, angeschrieben.
Muss jede Rückruf- und Serviceaktion durchgeführt werden?
Es kommt drauf an. Dies hängt vom Gefährdungspotenzial des jeweiligen Mangels bzw. des defekten Bauteils ab. Wenn es sich um einen schweren Mangel handelt, wird der Fahrzeughalter wiederholt angeschrieben und aufgefordert, in die Werkstatt zwecks Mangelbeseitigung. Rückrufaktionen werden nur bei erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit oder Umwelt ausgelöst. Als Halter sind für den verkehrssicheren Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer sollen Sie an solchen Aktionen teilnehmen. Serviceaktionen der Hersteller sind hingegen freiwillig.
Wer übernimmt die Kosten für den Werkstattaufenthalt?
Wenn das Fahrzeug außerplanmäßig in die Werkstatt muss, trägt der Autobauer die Kosten für die Reparatur - allerdings nur in der gesetzlichen Gewährleistung. Außerhalb dieser ist der Fahrzeughalter auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. In der Regel übernehmen diese die Kosten jedoch auch dann, um das eigene Image nicht zu beschädigen.
Wird ein Werkstattersatzwagen während der Reparatur zur Verfügung gestellt?
Nein. Einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat man während der Reparatur nicht.
Wer zahlt, wenn das Fahrzeug nach dem KBA-Rückruf nicht mehr richtig läuft?
Dies ist nicht ganz einfach. Grundsätzlich müssen die Fahrzeughersteller eine zweijährige Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten, die nicht zu weiteren Schäden führen sollen, geben. Einen Haken hat die Sache aber: Dabei handelt es sich nicht um eine Garantieerklärung! Kommt es beispielsweise ein halbes Jahr später zu einem Defekt, ist der Halter in der Pflicht. Dies muss bei der Gewährleistung nachweisen, dass der Schaden eine Folge der Maßnahme des Autobauers ist. Der Kunde ist in der Beweispflicht!
Kann jede Werkstatt erkennen, dass eine Aktion offen ist?
In der Regel haben Werkstätten einen Zugang zu einer internen Fahrzeugdatenbank des Herstellers, wo entsprechende Aktionen hinterlegt sind. Hier lässt sich feststellen, ob eine Rückruf- oder Serviceaktion offen ist. Anhand der Fahrgestellnummer erkennt auch der unabhängige Fachbetrieb, ob die Aktion auch tatsächlich am Fahrzeug durchgeführt wurde oder noch fällig ist.
Wie kann man erkennen, ob ein KBA-Rückruf ausgeführt wurde?
Dabei herrscht keine Einheitlichkeit. Es gibt verschiedene Methode, um eine erfolgreich ausgeführte Aktion zu kennzeichnen. Das kann ein Farbfleck an der Fahrgestellnummer, eine Kennzeichnung am jeweiligen Bauteil oder ein Eintrag im Serviceheft sein. Dies unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller.
Wie erfährt man, dass das Fahrzeug von einem KBA-Rückruf betroffen ist?
Als Fahrzeughalter können Sie das Internet nach Rückrufaktionen durchsuchen. Sowohl die AutoBild als auch auf der Seite des ADAC sowie des KBA listen die neusten Rückrufe auf.
Das Auto ist von einem KBA-Rückruf betroffen. Die örtliche Zulassungsbehörde hat bereits die Betriebsuntersagung für das Fahrzeug angekündigt. Wie sollte man sich verhalten?
Bei besonders gefährlichen Mängeln müssen alle betroffenen Fahrzeuge repariert werden. Deshalb meldet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Ende solcher Rückrufaktionen die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden. Eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs können Sie verhindern, wenn Sie dieses sofort in einer Werkstatt bringen und reparieren lassen. Der Halter muss in diesem Fall den Nachweis an die Zulassungsbehörde erbringen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Die örtliche Zulassungsbehörde hat die Stilllegung des Fahrzeugs angekündigt. Kann man das Fahrzeug später reparieren lassen?
Bevor eine Betriebsuntersagung angekündigt wird, hat der Hersteller bereits mehrfach die Fahrzeughalter angeschrieben und über den KBA-Rückruf informiert. Da das Fahrzeug einen gefährlichen Mangel haben kann, wird die Zulassungsbehörde höchstwahrscheinlich keine Ausnahme erlauben.
Das Fahrzeug ist von einem KBA-Rückruf betroffen, jedoch kam kein Anschreiben bislang an. Wie sollte man sich verhalten?
Nicht bei jeder Rückrufaktion nutzen die Hersteller die Halteranschriften des KBA. Aber auch bei den Rückrufaktionen über das KBA verfügt nur der Hersteller über alle notwendigen Informationen. Wenden Sie sich deshalb bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland. Dort wird man Sie über das beabsichtigte Vorgehen aufklären.
Ein Schreiben zu einer KBA-Rückrufaktion ist per Post zugesandt worden. Muss man daran teilnehmen?
Unbedingt. Vom KBA angeordnete Rückrufaktionen werden nur bei erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit oder Umwelt eingeleitet. Als Halter sind Sie selbst für den verkehrssicheren Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer sollen Sie an solchen Aktionen teilnehmen.
Man hatte von einer KBA-Rückrufaktion gehört. Ist das eigene Fahrzeug davon betroffen?
Die Verantwortung für eine Rückrufaktion trägt der Hersteller. Dieser weiß, welche Fahrzeuge von einem KBA-Rückruf betroffen sind. Richten Sie Ihre Fragen bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland.
Ein Rückrufanschreiben ist eingetroffen, aber die Werkstatt hat keine Ersatzteile. Wie sollte man sich verhalten?
Die Rückrufaktion des Herstellers wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erst unterstützt, wenn die Ersatzteilversorgung sichergestellt ist. Wenden Sie sich daher an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland.
Ein Rückrufanschreiben ist angekommen, doch das Fahrzeug ist bereits weiterverkauft. Wie sollte man sich verhalten?
Ersparen Sie sich unnötigen Stress. Teilen Sie bitte dem Fahrzeughersteller oder Importeur die Adresse des neuen Fahrzeugbesitzers mit, dem Sie das Fahrzeug verkauft haben. Zudem sollten Sie auch mitteilen, wenn Sie das Fahrzeug verschrottet haben.
Es gibt Zweifel an der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Was soll man tun, wenn das Rückrufanschreiben keine Anweisung oder Empfehlung für die weitere Benutzung enthält?
Klären Sie bitte unbedingt vor der nächsten Benutzung Ihres Fahrzeugs diese Frage mit dem Hersteller oder einer von ihm für den KBA-Rückruf autorisierten Werkstatt.
Fazit:
Sie haben ein Schreiben vom Fahrzeughersteller erhalten, indem Sie aufgefordert werden, aufgrund eines Mangels in die Werkstatt zu fahren und dies reparieren zu lassen. Dann zögern Sie nicht und machen Sie einen Termin in Ihrer Werkstatt. Sie sollten unbedingt an vom KBA angeordneten Rückrufaktionen teilnehmen. Es ist für Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Oftmals steckt hinter den Aktionen mehr, als die Fahrzeughersteller zugeben wollen. Es kostet Sie ja nicht - außer Zeit. Daher nehmen Sie sich diese im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema, dann stellen Sie diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU; ADAC
freundliche Mitarbeit Kfz-Dietmar-Gehrdt
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