Neuwagengarantie: Lassen Sie sich nicht auf's Glatteis führen!
Viele Autofahrer lassen sich immer wieder von Falschinformationen aus der Werbung und dem Internet verunsichern: Sie glauben zum Erhalt der Neuwagengarantie müssten Sie ihr Auto zur Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringen. Selbst die Verbraucherzentralen, die eigentlich im Sinne des Verbrauchers aufklären sollten, übernehmen oft falsche Formulierungen. Derartige Gerüchte über den Garantieerhalt haben jedoch nichts mit der Wahrheit zu tun.
Entscheidend für den Erhalt der Garantie ist nicht - und das gilt für Neuwagengarantien genauso wie für Gebrauchtwagengarantien -, in welchem Betrieb die Inspektionen durchgeführt wurden. Ausschlaggebend ist lediglich, dass die Wartungs- und Reparaturarbeiten nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Und dazu ist auch ein unabhängiger Fachbetrieb in der Lage. Vor allem dann, wenn dieser sich auf eine oder mehrere Marken spezialisiert hat.
Schon im Mai 2010 hat die EU-Kommission klargestellt: Garantie und Gewährleistung bleiben auch erhalten, wenn die Inspektionen in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden!
Die Serviceintervalle der meisten Fahrzeuge liegen zwischen einem und zwei Jahren. Außerdem gilt es im Regelfall eine bestimmte Laufleistung zu beachten, bei der die Inspektion fällig wird, auch wenn der vorgeschriebene Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Um die Garantieansprüche zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie diese Intervalle einhalten. Auch nach Ablauf der Garantiezeit sollten Sie darauf achten, Ihr Auto in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen fachmännisch warten zu lassen, denn so werden mögliche Probleme frühzeitig erkannt und Sie haben länger Freude an Ihrem Auto.
Ihr Recht auf die freie Wahl der Werkstatt sollten Sie nutzen: In einer freien Werkstatt oder einem unabhängigen Spezialisten sparen Sie 20 bis 30 Prozent gegenüber den Wartungs- bzw. Reparaturkosten bei einem Vertragsbetrieb. Ein unabhängiger Betrieb muss keine Lizenzgebühren an den Fahrzeughersteller zahlen und keine teuren Gestaltungsauflagen für seine Geschäftsräume erfüllen. Stattdessen stehen dort nur Sie und Ihr Auto im Vordergrund.
Zu Ihren Rechten bei Gewährleistung, Garantie und Kulanz haben wir einen gesonderten Artikel erstellt.
Fazit:
Nutzen Sie guten Gewissens Ihr Recht zur freien Werkstattwahl. Entgegen dem, was von Fahrzeugherstellern und aufmerksamkeitshungrigen Medien teilweise behauptet wird, können Sie sich immer auf Ihre Garantie und Gewährleistungansprüche verlassen, wenn Sie Ihr Auto nach Herstellervorgaben warten lassen.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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