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Autofahren mit Sehbehinderung

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Mobil trotz körperlicher Einschränkung. Das ist im Regelfall möglich. Auch mit Sehbehinderung kann der Führerschein erworben werden, allerdings gibt es einige Einschränkungen und Hürden, die man beachten muss. Welche das sind, erklären wir im Folgenden.

Das Führen eines eigenen Fahrzeugs ist Personen mit Menschen angeborener Sehschwäche nicht grundsätzlich untersagt. Auch Krankheiten oder andere Faktoren, die die Sehfähigkeit stark einschränken, sind nicht automatische Ausschlusskriterien, um selbstständig mobil zu sein. Unabhängig von der Sehbehinderung kann der Führerschein erworben werden, allerdings gibt es Einschränken.

Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb

Um weitestgehend problemlos für die Führerscheinprüfung zugelassen zu werden, ist eine Sehstärke von mindestens 70 Prozent vorgeschrieben. Ob diese erst mit einer Sehhilfe wie einer Brille oder Kontaktlinsen erreicht wird, ist für die reine Fahrtauglichkeit irrelevant, wird allerdings nach Beschluss des Gesetzgebers auf den Ausweisdokumenten, sprich dem Führerschein, eingetragen. Wird die 70 Prozent-Marke unterschritten, ist ein vorangehendes ärztliches Gutachten nötig. Hierbei wird überprüft, ob eine potentielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt oder nicht. Bei einem umfangreichen Sehtest bewertet der Arzt die Augenbeweglichkeit, das Stereosehen und die Farbwahrnehmung. Bei einer Sehstärke unter 50 Prozent wird die Fahrtauglichkeit jedoch selbst in Ausnahmefällen nicht mehr attestiert. Ob sich dies im Hinblick auf autonom fahrende Autos ändert, steht aktuell noch aus. Informationen hierzu liegen uns derzeit nicht vor.

Zur Wortdefinition. Als sehbehindert gilt eine Person erst ab einer Sehstärke von unter 30 Prozent. Unter 10 Prozent gilt man als wesentlich sehbhindert, unterhalb von 5 Prozent als hochgradig sehbhindert und bei weniger als 2 Prozent als blind.

Sehstärke und Dioptrien sind nicht dasselbe

Die Sehkraft, beziehungsweise die Sehstärke gibt das Gesamtsehvermögen, also das generelle Auflösungsvermögen der Augen an. Dieser Wert ist nicht einheitlich gestaffelt. So sieht eine Person mit 50 Prozent Sehstärke nicht etwa lediglich halb so gut wie eine Person mit 100 Prozent Sehstärke, sondern bedeutend schlechter. 100 Prozent Sehkraft gibt nicht den Idealwert, sondern vielmehr den Normalwert an. Der gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwert von 70 Prozent vorhandener Sehstärke entspricht dabei ebenfalls noch einer weitestgehend normalen Sehfähigkeit. Bei Messungen kann durchaus eine Sehkraft von bis zu 130 Prozent erreicht werden.
Die Dioptrie hingegen gibt nur Aufschluss über die notwendige Brechkraft, über die eine Korrekturlinse (Brille, Kontaktlinse) verfügen muss, um die vorhandene Sehstärke voll ausschöpfen zu können. Ein Brillenträger mit - 4,0 dpt kann also genauso wie eine Person, die ohne Sehhilfe auskommt, über eine Sehstärke von beispielsweise 120 Prozent verfügen.

Die ungleichmäßige Staffelung der Sehstärke wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich.

Auch mit nur einem Auge ist das Fahren erlaubt

Das ärztliche Gutachten vorausgesetzt, kann man auch mit nur einem funktionsfähigen Auge die Fahrerlaubnis erwerben beziehungsweise behalten. Für die Fahrtauglichkeit gelten aber in einem solchen Fall weiterreichende Einschränkungen. Das Gesichtsfeld des Auges muss einen horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad besitzen, als ohne Kopfbewegung einen Winkel von minimum besagten 120 Grad abtasten können. Darüber hinaus muss das verbliebene Auge einen Visus von mindestens 0,5 aufweisen. Bei der Untersuchung wird darüber hinaus geprüft, wie es um die generelle Augenbeweglichkeit bestellt ist. Erreicht der Proband all' diese Werte, steht einer Fahrerlaubnis von augenärztlicher Seite nichts mehr im Wege.

 

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