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Dieselskandal: Aktuelle Rechtsprechung zu 3.0 TDI-Motoren

Veröffentlicht in Allgemein

Im Rahmen der gerichtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals rund um die manipulierten Motoren aus dem VW-Konzern ergehen immer wieder Urteile im Sinne der geschädigten Verbraucher. So auch vor dem Landgericht Düsseldorf, das im Februar 2021 zugunsten der Besitzerin eines VW Touareg mit manipuliertem Audi TDI-Motor entschieden hat.

gavelDas Landgericht (LG) Düsseldorf hat am 25. Februar 2021 (Az. 11 O 229/19) die Audi AG und die VW AG wegen eines manipulierten VW Touareg 3.0 TDI Euro 6 zum Schadenersatz verurteilt. Das Gericht nimmt beide Hersteller wegen vier unzulässigen Abgasreinigungsstrategien, die sie in dem Fahrzeug implementiert hatten, in die Verantwortung. Audi haftet aus Sicht des LG Düsseldorf als Herstellerin und Lieferantin des 3.0 Liter Dieselmotors. Die Volkswagen AG haftet ebenfalls, weil sie wider besseres Wissen den Touareg mit diesem Motor ausrüstete und in Verkehr brachte, so das Gericht weiter.

Abgasreinigung mit verbotener Prüfstandserkennung

Entscheidend ist laut Urteilsbegründung, dass der Kunde nicht nur pauschal zu einem “Thermofenster“ vorträgt. Der Kunde muss vielmehr die Prüfstandserkennung deutlich machen. Dabei sollte zudem durch den vertretenden Rechtsanwalt vorgetragen werden, dass die Abgasreinigung nachweislich in zwei verschiedenen Betriebsmodi arbeitet: “Sauber“ nur auf dem Prüfstand, weil nur dort die gesetzlichen Höchstwerte giftiger Abgase eingehalten werden; “Dreckig“ bei der Nutzung auf der Straße, weil die Abgasreinigung beim normalen Fahren des Wagens nicht aktiv oder stark heruntergeregelt ist.

Die geschädigte Kundin ist ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf, das den Schaden und den Wertverlust durch die Abgas-Manipulationen nicht hinnehmen wollte. Sie kann den Wagen nun an die Audi AG herausgeben und erhält dafür einen Schadensersatz, der fast doppelt so hoch ist wie der aktuelle Marktwert des Wagens.

Das Düsseldorfer Urteil, gegen das VW und Audi laut ihren Rechtsanwälten keine Berufung einlegen wollen, zeigt, dass die Audi AG und die VW AG bei Modellen mit 3.0 Liter Dieselmotor haften, wenn das KBA nach Erwerb des Fahrzeugs einen Abgas-Rückruf angeordnet hat. Der hier gegenständliche 3.0 V6 TDI-Motor wurde unter anderem in den Modellreihen Audi A4, A6, A8, Q5 und Q7 verbaut. VW verbaute den Motor zudem im Touareg und im Phaeton; Porsche setzte das Aggregat in den Modellreihen Porsche Cayenne und Macan ein.

Rückruf begann erst Anfang 2018

Den verpflichtenden Rückruf zur Entfernung der entsprechenden Abschalteinrichtung hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Dezember 2017 für VW Touareg 3.0 TDI Euro 6 erlassen, die zwischen dem 01.02.2014 und dem 19.11.2017 gebaut und in Verkehr gebracht worden waren.

Beim Modell VW Touareg 3.0 TDI wird frühestens am 31.12.2021 die Verjährung eintreten, weil die Kunden erst im Jahr 2018 davon erfuhren, dass dieses Modell ebenfalls betroffen ist. Wenn die Kunden erst im Jahr 2019 informiert wurden, tritt die Verjährung sogar erst Ende des Jahres 2022 ein. Das Urteil zeigt, dass sowohl Privatkäufer als auch Unternehmenskunden einen Schadensersatzanspruch gegen VW und Audi haben.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Pascal Fuest / Ralf Galow
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


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