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Zettel hinter der Scheibe - Freibrief zum Falschparken?

Geschrieben von mt. Veröffentlicht in Verkehr

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Nach landläufiger Meinung kann ein Zettel mit der eigenen Telefonnummer ein falsch geparktes Fahrzeug vor dem Abschleppen bewahren. Doch besteht damit wirklich eine Verpflichtung, zuerst anzurufen, bevor das Fahrzeug abgeschleppt wird? AUTOFAHRERSEITE.EU klärt auf. 

In den Innenstädten sind Parkplätze oft Mangelware. Ein gut gelegener, kostenloser Parkplatz ist häufig nur durch langes Suchen zu finden. Da kann man schnell auf den Gedanken kommen, den Wagen auf einem freien Privatparkplatz abzustellen, um nur mal eben kurz in den Nachbarladen reinzuspringen. Mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe, mit der Handynummer, unter der man erreichbar ist, lässt sich das Abschleppen des eigenen Fahrzeugs verhindern.

Dies dachte sich auch ein Mann aus Köln, der sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz abstellte, der erkennbar für Bahnbedienstete vorgesehen war. Als er drei Stunden später wieder an den Parkplatz kam, fand er sein Fahrzeug nicht mehr vor. Ein kurzer Anruf bei der Polizei bestätigte, dass sein PKW auf Veranlassung des Grundstückbesitzers abgeschleppt wurde.

Da dieser eine Rahmenvereinbarung mit dem Abschleppunternehmen hatte, nach der der Grundstücksbesitzer alle Ansprüche gegen den unberechtigten Parkplatznutzer auf Kostenerstattung an den Abschleppdienst abtritt, musste der Falschparker 253 Euro für die Auslösung seines Fahrzeuges zahlen. Diese Ausgaben verlangte er vom Grundstückseigentümer zurück, da er sein Auto auch selber hätte entfernen können, wie er auf dem Zettel angekündigt hatte.

Grundstücksbesitzer dürfen eine Störung sofort beenden

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUAuf Privatparkplätzen darf man auch nicht mit einem Zettel hinter der Scheibe parken. Das Amtsgericht München (Az. 122 C 31597/15) wies die Klage des Falschparkers unter folgender Begründung zurück:

"Indem der Kläger sein Fahrzeug auf dem nicht der Öffentlichkeit gewidmeten Grundstück der Beklagten abstellte, verletzte er deren Eigentum und Besitz. Hierin liegt eine verbotene Eigenmacht und ein teilweiser Besitzentzug."

Daher durfte der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug des Klägers abschleppen lassen, um so die Störung seines Besitzes zu beenden. Dabei war der Eigentümer des Grundstücks auch nicht verpflichtet einen ihm fremden Fahrzeugbesitzer anzurufen, insbesondere, da in diesem Fall auf dem Zettel nur allgemeine Informationen über die Handynummer des Fahrzeugbesitzers angegeben waren.

"Aus diesem Zettel ging nicht hervor, dass er sich nur wenige Minuten auf dem Parkplatz der Beklagten aufhalten will; ganz im Gegenteil suggeriert sein Hinweis, dass der Parkplatz von ihm nicht nur kurzfristig genutzt werden sollte. Ebenso wenig kann dem Zettel entnommen werden, dass sich der Kläger im Falle eines Anrufs sofort wieder einfinden werde."

Keine Garantie gegen das Abschleppen

Bei Parkverstößen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen, deren Hausrecht bei den staatlichen Stellen liegt, müssen diese in jedem Einzelfall zwischen der Beeinträchtigung durch den Falschparker und dem Aufwand einer Abschleppmaßnahme oder einem Telefonanruf beim Fahrer abwägen.

Eine Garantie gegen das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeuges stellt dies trotzdem nicht dar. Es liegt immer im Ermessen des Beamten, ob er dem Fahrer hinterhertelefoniert oder gleich einen Abschleppwagen ruft.
Auf einem Privatgrundstück ist der Eigentümer in der Regel berechtigt, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, ohne die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme beachten zu müssen, solange diese Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden.

Fazit:

Wer sein Fahrzeug widerrechtlich auf einem Privatparkplatz oder im Halteverbot abstellt, darf sich nicht beklagen, wenn es abgeschleppt wird. Auf privaten Grundstücken darf der Grundstücksbesitzer falsch geparkte Fahrzeuge sofort abschleppen lassen, unabhängig davon, ob ein Zettel hinter der Windschutzscheibe steckt oder nicht. Im öffentlichen Raum muss vor dem Abschleppen im Einzelfall zwar genau abgewogen werden, doch stellt der Zettel keine Garantie dar, dass das falsch abgestellte Fahrzeug nicht doch abgeschleppt wird.

Deshalb parken Sie lieber gleich richtig, so sparen Sie sich unnötigen Stress, Zeit und Kosten. Den der einzige wirklich effektive Schutz gegen ein Abschleppen des Fahrzeugs ist es, da zu parken, wo es erlaubt ist. So sind Sie mit dem guten Gewissen unterwegs, Ihr Fahrzeug noch an derselben Stelle vorzufinden, an der Sie es verlassen haben.

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