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Zugeparkt - und jetzt?

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Die Einkaufstour ist nach einem erfolgreichen Shoppingsamstag beendet und die Einkäufe wollen im Kofferraum verstaut werden. Im völlig überfüllten Parkhaus macht das ohnehin kaum Spaß, richtig ärgerlich wird es aber, wenn man dann auch noch zugeparkt wurde.

Es gibt etliche Situationen im Verkehrsalltag, die einfach nur nervig sind. Nicht Weiterfahren zu können funktioniert für viele Autofahrer wie ein rotes Tuch. Rührt der Pkw-Stillstand etwa von einer Ampelanlage oder einem Stauende her, ist das ärgerlich genug. Wird das eigene Auto aber durch ein fremdes Fahrzeug schon am Startpunkt festgehalten, ist die Wut förmlich vorprogrammiert. Gerade in Großstädten sind Parkplätze zunehmend Mangelware. Da wird bei Zeitknappheit schnell mal in zweiter Reihe geparkt, ohne Rücksicht auf die Fahrzeuge, die dann buchstäblich festsitzen. Jeder, der schon einmal zugeparkt wurde, kennt dieses Gefühl von Machtlosigkeit. Schaut man sich unmittelbar noch in der Umgebung um und hofft bei jedem Passanten auf den möglichen Fahrzeughalter, stellt sich schnell eine gewisse Resignation ein, zu der sich alsbald noch Wut gesellt. Die Devise heißt allerdings schlicht: Warten.

Man kann in Eigenregie natürlich auch ein Abschleppunternehmen beauftragen, das motorisierte Hindernis zu entfernen, muss dabei aber in Vorkasse gehen. Die Kosten kann man sich unter Umständen im Nachgang vom Fahrzeughalter des abgeschleppten Autos zurückfordern. Ob eine solche Forderung Bestand hat, hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Ein solcher Radikalschlag ist mitunter also nicht gerade empfehlenswert. Ratsamer ist es, die Polizei zu verständigen. Die ermittelt, ob Ihr Auto rechtswidrig zugeparkt wurde und wird bei Bedarf den Abschlepper anfordern. Einen Sonderfall stellt hier das Zuparken eines Privatgrundstücks dar. Wird eine Einfahrt zugeparkt und handelt es sich dabei um Privatgrund, so greift das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers. Dieser ist hier in der Verantwortung, das parkende Fahrzeug zu entfernen. Die Polizei kann folglich nur auf öffentlichem Grund eingreifen.

Im Umkehrschluss raten wir folglich dringend davon, ab andere Verkehrsteilnehmer zuzuparken. Sie riskieren ein Ordnungsgeld, müssen möglicherweise die Kosten eines Abschleppdienstes übernehmen und handeln sich in jedem Fall eine Menge Ärger mit dem Zugeparkten ein.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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