Wann darf man den Warnblinker benutzen?

Ein typisches Szenario in Großstädten: Ein Fahrzeug parkt in zweiter Reihe und der Warnblinker ist angeschaltet. Für die Meisten das Zeichen, dass der Fahrzeughalter eben "nur kurz" weg ist oder nur von kurzer Dauer im Halteverbot steht. Doch ein solcher Gebrauch der Warnblicklichtanlage ist falsch und es drohen sogar gleich mehrere Bußgelder auf einmal.